Rechtliches · Stand 08. Mai 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der arades GmbH für IT-Dienstleistungen, SaaS-Leistungen, Microsoft Cloud Solution Provider-Vermittlung und Individualsoftware-Entwicklung. Gültig sowohl im B2B- als auch im B2C-Geschäft.

Hinweis: Diese AGB sind ein Mustertext und ersetzen keine anwaltliche Beratung. Vor produktivem Einsatz — insbesondere bei Verbrauchergeschäft — sollte eine Prüfung durch einen auf IT-Recht und Verbraucherschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen. Im B2C-Geschäft sind zwingende Verbraucherschutzbestimmungen, Informationspflichten nach Art. 246 ff. EGBGB sowie § 312i BGB (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) und insbesondere die Anforderungen an die Widerrufsbelehrung mit besonderer Sorgfalt zu beachten.

Präambel

Die arades GmbH, Lilistraße 6, 63067 Offenbach am Main (nachfolgend „Anbieter" oder „arades") erbringt für ihre Kunden IT-Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Microsoft Dynamics 365, Microsoft Power Platform, Microsoft 365 sowie individuelle Softwareentwicklung. Darüber hinaus vertreibt arades eigene Software im SaaS-Modell sowie als Microsoft Cloud Solution Provider (CSP, Reseller) Microsoft-Subskriptionen und -Lizenzen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen arades und ihren Kunden. Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmern (B2B) als auch — soweit dies im Einzelfall einschlägig ist — gegenüber Verbrauchern (B2C). Verbraucherspezifische Regelungen sind in den entsprechenden Paragraphen besonders gekennzeichnet.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Vertragsschluss

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen arades und dem Kunden über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, die Bereitstellung von SaaS-Lösungen, die Vermittlung bzw. den Wiederverkauf von Microsoft-Lizenzen sowie die Erstellung individueller Softwarelösungen.

(2) Im Sinne dieser AGB bedeutet:

  • Unternehmer" ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB);
  • Verbraucher" ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB);
  • Kunde" ist Unternehmer und Verbraucher gemeinsam, sofern im Einzelfall keine Differenzierung erforderlich ist.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Gegenüber Unternehmern werden entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, arades stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern auch dann ausschließlich, wenn arades in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(4) Angebote von arades sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von arades in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(5) Individuelle Vertragsabreden im Einzelvertrag (z. B. Rahmenvertrag, Auftragsbestätigung, Leistungsschein, Statement of Work) gehen diesen AGB vor.

(6) Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von arades nach Vertragsschluss nicht gespeichert und ist über die Webseite nach Vertragsschluss nicht mehr zugänglich. Verbraucher können den Vertragstext und diese AGB ausdrucken oder elektronisch sichern.

§ 2 Leistungsgegenstand und Leistungsbereiche

(1) arades erbringt für den Kunden Leistungen aus folgenden Geschäftsbereichen:

  • IT-Beratung, -Implementierung und -Support, insbesondere im Bereich Microsoft Dynamics 365, Microsoft Power Platform und Microsoft 365 (nachfolgend „IT-Dienstleistungen");
  • Bereitstellung eigener Softwarelösungen im Software-as-a-Service-Modell (nachfolgend „SaaS-Leistungen");
  • Vermittlung bzw. Wiederverkauf von Microsoft-Subskriptionen und -Lizenzen im Rahmen des Microsoft Cloud Solution Provider Programms (Reseller, nachfolgend „CSP-Leistungen");
  • Erstellung individueller Softwarelösungen (nachfolgend „Individualsoftware").

(2) Leistungen können je nach Vereinbarung als Dienstleistung (auf Zeit- und Materialbasis) oder als Werkleistung (mit definiertem Erfolg gegen Festpreis) erbracht werden. Der konkrete Leistungsumfang und die Leistungsart ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, dem zugehörigen Leistungsschein bzw. Statement of Work oder der Auftragsbestätigung. Soweit für einen Leistungsbereich besondere Regelungen in §§ 9 ff. dieser AGB vorgesehen sind, gehen diese den allgemeinen Bestimmungen vor.

(3) arades ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt arades alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere:

  • die rechtzeitige Bereitstellung von Zugängen zu Systemen, Plattformen und Cloud-Umgebungen (z. B. Microsoft 365, Dynamics 365, Azure-Tenant) mit ausreichenden Berechtigungen;
  • die Benennung eines fachlich und entscheidungsbefugten Ansprechpartners;
  • die rechtzeitige Bereitstellung von Test- und Echtdaten in geeigneter Form;
  • die ordnungsgemäße Sicherung sämtlicher Daten und Systeme vor Beginn von Arbeiten an produktiven Umgebungen.

(2) Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der erforderlichen Form, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. arades ist berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand nach den vereinbarten Stundensätzen, andernfalls nach den jeweils gültigen Standardsätzen zu vergüten.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn von Arbeiten an Produktivsystemen aktuelle, vollständige und wiederherstellbare Datensicherungen anzufertigen. arades haftet nicht für Datenverluste, die auf eine unzureichende Datensicherung des Kunden zurückzuführen sind.

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung von Dienstleistungen nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Stunden- oder Tagessätze (Time & Material). Werkleistungen werden zu einem im Einzelvertrag festgelegten Festpreis erbracht. Reise-, Übernachtungs- und Spesenaufwände sind nach Aufwand zu vergüten, sofern nicht eine pauschale Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Sämtliche Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Aufwände werden monatlich abgerechnet. arades stellt dem Kunden hierzu eine nachvollziehbare Aufstellung der erbrachten Leistungen zur Verfügung. Bei Werkverträgen können Abschlagszahlungen entsprechend dem vereinbarten Zahlungsplan in Rechnung gestellt werden.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des Zahlbetrags auf dem Konto von arades.

(5) Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers ist arades berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB von 40 EUR zu verlangen. Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers betragen die Verzugszinsen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(6) Gegenüber Unternehmern ist der Kunde zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Unternehmer nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

(7) arades ist berechtigt, die vereinbarten Vergütungssätze für Dauerschuldverhältnisse einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten in Textform anzupassen. Erhöhungen über fünf Prozent (5 %) jährlich gewähren dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung.

§ 5 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, technische Informationen, Konzepte) streng vertraulich zu behandeln, nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von fünf Jahren fort.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) der empfangenden Partei vor Mitteilung bereits bekannt waren, (b) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, (c) der empfangenden Partei rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung zugänglich gemacht wurden, oder (d) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(3) arades ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenzkunden auf der eigenen Webseite und in Marketingmaterialien zu nennen.

§ 6 Datenschutz

(1) Die Parteien beachten die jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

(2) Soweit arades im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrags.

(3) Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die durch arades verarbeiteten Daten des Kunden ist der Kunde, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Soweit für die Leistungserbringung der Einsatz von Subunternehmern oder Cloud-Diensten (z. B. Microsoft Azure, Microsoft 365) erforderlich ist, bei denen eine Datenverarbeitung außerhalb der EU/des EWR nicht ausgeschlossen werden kann, stimmt der Kunde dem Einsatz dieser Dienste auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO (insbesondere Standardvertragsklauseln) zu.

(5) Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden selbst (etwa zur Vertragsabwicklung) ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von arades.

§ 7 Gewährleistung

(1) Bei Werkverträgen richten sich die Mängelrechte nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Bei Dienstverträgen schuldet arades das fachgerechte Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg; gesetzliche Mängelrechte finden insoweit keine Anwendung.

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist bei Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

(3) Gegenüber Unternehmern hat der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung, in Textform zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Diese Rügepflicht gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

(4) Im Rahmen der Nacherfüllung ist arades nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neuherstellung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen mindern oder zurücktreten und Schadensersatz nach § 8 dieser AGB verlangen.

(5) Die Beweislastumkehr nach § 477 BGB findet zugunsten von Verbrauchern Anwendung; gegenüber Unternehmern wird sie ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Haftung

(1) arades haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von arades, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

(2) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Fall der Übernahme einer Garantie haftet arades unbeschränkt.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von arades auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung von arades für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(5) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten je Schadensfall auf den Auftragswert des betroffenen Einzelvertrags, höchstens jedoch auf einen Betrag in Höhe der zwölffachen monatlichen Vergütung bzw. des über die letzten zwölf Monate vor Schadenseintritt durchschnittlichen monatlichen Auftragswerts begrenzt. Die Haftung pro Kalenderjahr ist insgesamt auf den dreifachen Betrag der jährlichen Vergütung des betroffenen Einzelvertrags begrenzt. Gegenüber Verbrauchern bleibt die gesetzliche Haftung unbeschränkt; eine summenmäßige Begrenzung erfolgt nicht.

(6) Für Datenverlust haftet arades im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von arades.

§ 9 Besondere Bestimmungen für IT-Dienstleistungen (Dienstvertrag)

(1) Soweit arades IT-Dienstleistungen (Beratung, Implementierung, Konfiguration, Support, Wartung, Administration) auf Dienstvertragsbasis erbringt, gelten die folgenden besonderen Bestimmungen ergänzend zu den vorstehenden Regelungen.

(2) Die Leistungen werden im Rahmen eines Dienstvertrages (§§ 611 ff. BGB) erbracht. arades schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.

(3) Vereinbarte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Vereinbarte Aufwandsschätzungen sind unverbindliche Schätzungen und stellen keinen Festpreis dar.

(4) Soweit arades Zugriff auf Systeme des Kunden erhält (z. B. Dynamics 365 Tenant, Azure-Subscription, Microsoft 365 Tenant), erfolgt dieser ausschließlich zum Zweck der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung. arades wird die Zugänge mit der gebotenen Sorgfalt nutzen und nach Beendigung der Tätigkeit unverzüglich auf Anforderung des Kunden zurückgeben oder deaktivieren.

(5) Vertragsverhältnisse über Support- oder Wartungsleistungen mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Service Level (z. B. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten) gelten nur, soweit sie im Einzelvertrag oder in einem gesonderten Service Level Agreement (SLA) ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 10 Besondere Bestimmungen für Werkleistungen

(1) Soweit im Einzelvertrag ein bestimmter Erfolg gegen Festpreis vereinbart wird (Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB), gelten die folgenden besonderen Bestimmungen.

(2) Der geschuldete Erfolg, der Leistungsumfang sowie etwaige Meilensteine, Liefertermine und Akzeptanzkriterien werden im Einzelvertrag, im Lasten- bzw. Pflichtenheft oder im Statement of Work festgelegt. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die schriftliche Leistungsbeschreibung; mündliche Nebenabreden werden nicht Vertragsbestandteil.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. arades wird Change Requests prüfen und dem Kunden ein Angebot über Mehraufwand, Mehrvergütung und etwaige Auswirkungen auf Termine unterbreiten. Bis zur Einigung über einen Change Request setzt arades die Leistung gemäß ursprünglicher Leistungsbeschreibung fort.

(4) Die Vergütung erfolgt zu dem im Einzelvertrag vereinbarten Festpreis. Soweit ein Zahlungsplan mit Abschlagszahlungen vereinbart wurde, werden diese mit Erreichen der jeweiligen Meilensteine fällig.

(5) Nach Bereitstellung der Werkleistung führt der Kunde eine Abnahmeprüfung anhand der vereinbarten Akzeptanzkriterien durch und erklärt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung die Abnahme in Textform oder rügt konkrete, reproduzierbare Mängel schriftlich. Erfolgt innerhalb dieser Frist gegenüber Unternehmern weder eine Abnahme noch eine Mängelrüge, oder nutzt der Kunde die Werkleistung produktiv, gilt die Werkleistung als abgenommen. Gegenüber Verbrauchern setzt die Abnahmefiktion eine ausdrückliche Aufforderung von arades zur Abnahme unter Hinweis auf die Folgen des Schweigens voraus.

(6) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Solche Mängel werden im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.

(7) Mit erfolgter Abnahme geht die Vergütungspflicht in voller Höhe (abzüglich bereits geleisteter Abschläge) zur Zahlung fällig, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

(8) Das Recht zur freien Kündigung des Werkvertrages durch den Kunden gemäß § 648 BGB bleibt unberührt. In diesem Fall stehen arades die Ansprüche aus § 648 BGB zu.

§ 11 Besondere Bestimmungen für SaaS-Leistungen

(1) Soweit arades dem Kunden eigene Softwarelösungen im Software-as-a-Service-Modell zur Nutzung über das Internet bereitstellt, gelten die folgenden besonderen Bestimmungen.

(2) arades stellt dem Kunden die im Einzelvertrag bezeichnete Software in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über eine Datenfernverbindung zur Verfügung. arades ist berechtigt, die Software jederzeit zu aktualisieren, weiterzuentwickeln und an den Stand der Technik anzupassen, sofern dadurch die wesentlichen Leistungsmerkmale nicht eingeschränkt werden.

(3) Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software durch die im Einzelvertrag vereinbarte Anzahl von Nutzern. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig.

(4) arades schuldet eine Verfügbarkeit der SaaS-Leistung von 99,0 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt zum Internet des Rechenzentrums. Geplante Wartungsfenster, Ausfälle aufgrund höherer Gewalt sowie Ausfälle, die arades nicht zu vertreten hat (z. B. Störungen bei Cloud-Diensten Dritter, insbesondere Microsoft Azure), sind von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen.

(5) Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt.

(6) Die SaaS-Vergütung ist im Voraus für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) zur Zahlung fällig.

(7) Die Mindestlaufzeit, die Verlängerung und die Kündigung von SaaS-Verträgen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Soweit dort nicht anders geregelt, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate; der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Gegenüber Verbrauchern gelten zudem die zwingenden gesetzlichen Vorgaben zur Vertragslaufzeit und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (insbesondere § 309 Nr. 9 BGB sowie § 11 TTDSG bzw. die Regelungen des „Faire-Verbraucherverträge-Gesetzes").

(8) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet das Nutzungsrecht. arades wird die Daten des Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Vertragsbeendigung in einem gängigen Format zum Export bereithalten. Nach Ablauf dieser Frist ist arades berechtigt und auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Daten zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 12 Besondere Bestimmungen für Microsoft CSP-Leistungen

(1) Soweit arades als Microsoft Cloud Solution Provider (CSP) im Reseller-Modell Microsoft-Subskriptionen, -Lizenzen oder -Cloud-Dienste an den Kunden weiterverkauft, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen.

(2) Vertragsgegenstand zwischen arades und dem Kunden ist die Vermittlung bzw. der Wiederverkauf von Microsoft-Subskriptionen und -Lizenzen. Die Nutzung der Microsoft-Produkte und -Dienste richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen von Microsoft, insbesondere dem jeweils gültigen Microsoft Customer Agreement (MCA), den Produktbestimmungen und den Online Service Terms (zusammen „Microsoft-Bedingungen").

(3) Der Kunde ist verpflichtet, das Microsoft Customer Agreement zu akzeptieren, bevor Microsoft-Subskriptionen über arades bezogen werden können. Der Kunde verpflichtet sich, die Microsoft-Bedingungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten.

(4) arades ist nicht Hersteller der Microsoft-Produkte und stellt keine Funktionalitäten der Microsoft-Produkte oder -Dienste selbst bereit. Die technische Bereitstellung, der Betrieb, die Verfügbarkeit und der Service Level der Microsoft-Cloud-Dienste liegen ausschließlich in der Verantwortung von Microsoft.

(5) Die Vergütung für Microsoft-Subskriptionen richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste von arades und den vereinbarten Abrechnungszeiträumen (monatlich oder jährlich). arades ist berechtigt, Preisanpassungen, die Microsoft gegenüber arades vornimmt, mit angemessener Vorlaufzeit an den Kunden weiterzugeben.

(6) Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen und Stornierungsmöglichkeiten von Microsoft-Subskriptionen richten sich nach den jeweiligen Microsoft-Programmbedingungen. Insbesondere gilt: Bei Microsoft NCE-Subskriptionen („New Commerce Experience") ist eine Stornierung oder Reduzierung von Subskriptionen nur innerhalb der von Microsoft vorgesehenen Stornierungsfrist (derzeit sieben Kalendertage nach Bestellung bzw. Verlängerung) möglich. Nach Ablauf dieser Frist sind die Subskriptionen für die gewählte Laufzeit verbindlich und nicht mehr stornierbar.

(7) arades übernimmt für die Microsoft-Produkte und -Dienste keine über die Microsoft-Bedingungen hinausgehende Gewährleistung oder Haftung. Etwaige Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Kunden für die Microsoft-Produkte und -Dienste richten sich nach den Microsoft-Bedingungen.

(8) Soweit Microsoft Subskriptionen, Funktionen oder Dienste einstellt, ändert oder ersetzt, ist arades hierfür nicht verantwortlich. arades wird den Kunden nach Möglichkeit rechtzeitig über solche Änderungen informieren.

(9) Der Kunde stimmt zu, dass arades die für die Bereitstellung und Abrechnung der Microsoft-Subskriptionen erforderlichen Daten an Microsoft übermittelt.

(10) CSP-Leistungen werden grundsätzlich an Unternehmer erbracht. Eine Bereitstellung an Verbraucher ist nicht vorgesehen, da die Microsoft-Bedingungen für CSP-Leistungen auf den geschäftlichen Einsatz ausgerichtet sind.

§ 13 Besondere Bestimmungen für Individualsoftware

(1) Soweit arades für den Kunden individuelle Softwarelösungen erstellt, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen. Individualsoftware kann je nach Vereinbarung als Dienstleistung auf Zeit- und Materialbasis (siehe § 9) oder als Werkleistung mit definiertem Erfolg (siehe § 10) erbracht werden.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Lasten- bzw. Pflichtenheft, dem Statement of Work oder einer entsprechenden Leistungsbeschreibung. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und werden nach Aufwand vergütet.

(3) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt arades dem Kunden an den im Rahmen dieses Vertrages für den Kunden eigens erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke ein. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Unterlizenzierung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von arades.

(4) An vorbestehenden Werken, Standardkomponenten, Bibliotheken, Frameworks, Tools und Know-how von arades, die in die Arbeitsergebnisse einfließen („Hintergrundmaterial"), erhält der Kunde lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Rahmen der Nutzung des Gesamtwerkes. Die Rechte am Hintergrundmaterial verbleiben bei arades.

(5) arades ist berechtigt, allgemein verwendbare Programmbestandteile (z. B. generische Module, Bibliotheken, Tools) auch für andere Kunden zu verwenden, sofern hierdurch keine vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden offenbart werden.

(6) Soweit Open-Source-Komponenten in die Arbeitsergebnisse einbezogen werden, gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen der entsprechenden Open-Source-Komponenten. arades wird den Kunden hierüber informieren.

§ 14 Besondere Bestimmungen für Verträge mit Verbrauchern

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) und ergänzen die vorstehenden Regelungen. Bei Widersprüchen zwischen diesen verbraucherspezifischen Bestimmungen und den allgemeinen Regelungen dieser AGB gehen die verbraucherspezifischen Bestimmungen vor.

(2) Vor Vertragsschluss informiert arades den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über die wesentlichen Vertragsinhalte gemäß Art. 246 ff. EGBGB, insbesondere über den Leistungsgegenstand, den Gesamtpreis, die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts.

(3) Der Verbraucher kann den Vertragstext und diese AGB vor Vertragsschluss elektronisch sichern oder ausdrucken. Nach Vertragsschluss erhält der Verbraucher den Vertragstext sowie diese AGB in Textform (per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger).

(4) Soweit es sich um einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag handelt, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Widerrufsbelehrung.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

arades GmbH, Lilistraße 6, 63067 Offenbach am Main
Telefon: +49 (0)69 401 507 260
E-Mail: website@arades.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn arades die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch arades verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: arades GmbH, Lilistraße 6, 63067 Offenbach am Main, E-Mail: website@arades.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

_______________________________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): _____________________________

Name des/der Verbraucher(s): _________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _____________

Datum: _______________________________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 15 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Die Laufzeit der einzelnen Verträge ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder den besonderen Bestimmungen dieser AGB.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für arades insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung fälliger Vergütungen mehr als 30 Tage in Verzug ist und trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht zahlt, oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§ 16 Höhere Gewalt

(1) arades haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Leistungen, die auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks (auch in fremden Betrieben), großflächige Ausfälle der öffentlichen Telekommunikations- oder Energieinfrastruktur, sowie Ausfälle von Cloud-Diensten Dritter, sofern diese nicht von arades zu vertreten sind.

(2) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Einzelvertrag durch Erklärung in Textform zu kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Anwendung deutschen Rechts gilt gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. arades ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Offenbach am Main.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der auf ihrer Grundlage geschlossenen Einzelverträge bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.

(5) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von arades.

(6) arades behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs ist arades berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der Änderung in Textform zu kündigen. Diese Regelung gilt gegenüber Verbrauchern nur, soweit die Änderungen den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen; nicht erfasst sind insbesondere Änderungen, die die Hauptleistungspflichten oder die vereinbarte Vergütung betreffen. Solche Änderungen bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

§ 18 Verbraucherstreitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Die E-Mail-Adresse von arades lautet: website@arades.de.

(2) arades ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG teilzunehmen.

Anbieterdaten

arades GmbH
Lilistraße 6
63067 Offenbach am Main
Deutschland

Telefon: +49 (0)69 401 507 260
E-Mail: website@arades.de
Web: https://arades.de

Geschäftsführer: Arash Baniahmad
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main
Handelsregister: HRB 48272
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 299249296

Stand: 08. Mai 2026 · Verwandte Dokumente: Datenschutzerklärung · Auftragsverarbeitungsvereinbarung · Impressum