Rechtliches · Stand Mai 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

der arades GmbH für IT-Beratung, Implementierung, Support, Schulung, Microsoft-CSP-Vermittlung und Individualsoftware. Gilt ausschließlich für Geschäftskunden (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB).

Geltungsbereich dieser Bedingungen. Diese AGB gelten für Beratung, Implementierung, Support, Schulung, Microsoft-CSP-Vermittlung und Individualsoftware gegenüber Unternehmern. Für die Nutzung eigener Software von arades im SaaS-Modell gelten gesonderte Bedingungen: SaaS-Nutzungsbedingungen (B2B) bzw. SaaS-Nutzungsbedingungen (B2C).

Allgemeine Geschäftsbedingungen der arades GmbH für IT-Beratung, Implementierung, Schulung, Microsoft-CSP-Vermittlung und Individualsoftware gegenüber Unternehmern. Gilt ausschließlich für Geschäftskunden (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB) · Stand Mai 2026.

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der arades GmbH, Lilistraße 6, 63067 Offenbach am Main („arades"), und ihren Geschäftskunden („Kunde") über IT-Beratung, Implementierung, Support und Wartung, Schulung, die Vermittlung bzw. den Wiederverkauf von Microsoft-Lizenzen (CSP) sowie die Erstellung von Individualsoftware.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

(3) Beratung, Implementierung, Support, Schulung und Individualsoftware werden weltweit angeboten. CSP-Leistungen (Wiederverkauf von Microsoft-Lizenzen) werden ausschließlich an Kunden mit Sitz innerhalb der Europäischen Union erbracht.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, arades stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn arades in Kenntnis abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(5) Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag (Rahmenvertrag, Auftragsbestätigung, Leistungsschein, Statement of Work) gehen diesen AGB vor. Soweit für einen Leistungsbereich besondere Bestimmungen (§§ 8 ff.) bestehen, gehen diese den allgemeinen Bestimmungen vor.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von arades sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von arades in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) arades ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt arades alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung, insbesondere Zugänge zu Systemen und Cloud-Umgebungen mit ausreichenden Berechtigungen, einen fachlich entscheidungsbefugten Ansprechpartner sowie erforderliche Test- und Echtdaten in geeigneter Form.

(2) Erbringt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der erforderlichen Form, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. arades ist berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand nach den vereinbarten, andernfalls nach den jeweils gültigen Standardsätzen zu vergüten.

(3) Der Kunde fertigt vor Beginn von Arbeiten an Produktivsystemen aktuelle, vollständige und wiederherstellbare Datensicherungen an. arades haftet nicht für Datenverluste, die auf eine unzureichende Datensicherung des Kunden zurückzuführen sind.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Soweit nicht anders vereinbart, werden Dienstleistungen nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Stunden- oder Tagessätze abgerechnet (Time & Material); Werkleistungen zu einem festgelegten Festpreis. Reise-, Übernachtungs- und Spesenaufwände werden nach Aufwand vergütet, sofern keine Pauschale vereinbart ist.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Kunden mit Sitz im EU-Ausland mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgt die Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren. Bei Kunden außerhalb der EU richtet sich die steuerliche Behandlung nach den jeweils geltenden Vorschriften.

(3) Aufwände werden monatlich abgerechnet; arades stellt eine nachvollziehbare Leistungsaufstellung bereit. Bei Werkverträgen können Abschlagszahlungen entsprechend dem vereinbarten Zahlungsplan in Rechnung gestellt werden.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei arades.

(5) Bei Zahlungsverzug ist arades berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(7) arades ist berechtigt, die Vergütungssätze für Dauerschuldverhältnisse einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten in Textform anzupassen. Erhöhungen über fünf Prozent jährlich gewähren dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung.

§ 5 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, technische Informationen, Konzepte) streng vertraulich, verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung und geben sie nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht besteht für fünf Jahre nach Vertragsende fort.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die der empfangenden Partei vorher bekannt waren, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass sie dies zu vertreten hat, die ihr rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht zugänglich gemacht wurden, oder die aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

(3) arades ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenzkunden zu nennen.

§ 6 Datenschutz

(1) Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.

(2) Soweit arades im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO; dieser ist Bestandteil des Einzelvertrags. Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Kunde, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.

(3) Soweit für die Leistungserbringung Cloud-Dienste oder Subunternehmer eingesetzt werden, bei denen eine Datenverarbeitung außerhalb der EU/des EWR nicht ausgeschlossen ist, erfolgt diese auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO (insbesondere Standardvertragsklauseln).

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Bei Werkverträgen richten sich die Mängelrechte nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Bei Dienstverträgen schuldet arades fachgerechtes Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg; gesetzliche Mängelrechte finden insoweit keine Anwendung.

(2) Die Gewährleistungsfrist bei Werkleistungen beträgt ein Jahr ab Abnahme. Der Kunde rügt offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung, in Textform; versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

(3) arades haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegenen Mängeln und bei Übernahme einer Garantie.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist je Schadensfall auf den Auftragswert des betroffenen Einzelvertrags, pro Kalenderjahr insgesamt auf den dreifachen Betrag der jährlichen Vergütung des betroffenen Einzelvertrags begrenzt.

(6) Für Datenverlust haftet arades nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von arades.

§ 8 Besondere Bestimmungen für Dienstleistungen

(1) Soweit arades Beratung, Implementierung, Konfiguration, Support, Wartung oder Administration auf Dienstvertragsbasis (§§ 611 ff. BGB) erbringt, schuldet sie die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.

(2) Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Aufwandsschätzungen sind unverbindliche Schätzungen und kein Festpreis.

(3) Zugriffe auf Systeme des Kunden erfolgen ausschließlich zum Zweck der vereinbarten Leistungserbringung. arades nutzt die Zugänge mit der gebotenen Sorgfalt und gibt sie nach Beendigung der Tätigkeit auf Anforderung zurück oder deaktiviert sie.

(4) Support- und Wartungsverträge mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(5) Service Level (z. B. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten) gelten nur, soweit sie im Einzelvertrag oder in einem gesonderten Service Level Agreement ausdrücklich vereinbart sind.

§ 9 Besondere Bestimmungen für Werkleistungen

(1) Soweit ein bestimmter Erfolg gegen Festpreis vereinbart wird (Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB), ergeben sich der geschuldete Erfolg, Leistungsumfang, Meilensteine, Liefertermine und Akzeptanzkriterien aus dem Einzelvertrag, dem Pflichtenheft oder dem Statement of Work. Maßgeblich ist die schriftliche Leistungsbeschreibung; mündliche Nebenabreden werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. arades unterbreitet dem Kunden ein Angebot über Mehraufwand, Mehrvergütung und Auswirkungen auf Termine. Bis zur Einigung setzt arades die Leistung gemäß ursprünglicher Leistungsbeschreibung fort.

(3) Nach Bereitstellung führt der Kunde eine Abnahmeprüfung anhand der vereinbarten Akzeptanzkriterien durch und erklärt innerhalb von 14 Kalendertagen die Abnahme in Textform oder rügt konkrete, reproduzierbare Mängel schriftlich. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder Abnahme noch Mängelrüge oder nutzt der Kunde die Werkleistung produktiv, gilt sie als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(4) Mit erfolgter Abnahme wird die Vergütung in voller Höhe (abzüglich geleisteter Abschläge) fällig. Das Recht zur freien Kündigung des Werkvertrages nach § 648 BGB bleibt unberührt.

§ 10 Besondere Bestimmungen für Schulungen

(1) arades führt Schulungen als offene Schulungen, Inhouse-Schulungen oder in Mischform durch. Inhalte, Termine, Ort und Teilnehmerzahl ergeben sich aus der jeweiligen Buchung.

(2) Eine kostenfreie Stornierung gebuchter Schulungen ist bis 14 Kalendertage vor dem Schulungstermin in Textform möglich. Bei Stornierung zwischen 14 und 7 Kalendertagen vor dem Termin werden 50 % der Schulungsvergütung fällig, bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen die volle Vergütung. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

(3) Kann ein benannter Teilnehmer nicht teilnehmen, ist die Benennung eines Ersatzteilnehmers bis zum Schulungsbeginn kostenfrei möglich.

(4) arades kann eine Schulung aus wichtigem Grund (z. B. kurzfristige Verhinderung des Trainers, zu geringe Teilnehmerzahl bei offenen Schulungen) absagen oder verlegen. Bereits gezahlte Vergütungen für abgesagte Schulungen werden erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit arades die Absage nicht zu vertreten hat.

(5) An Schulungsunterlagen räumt arades dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zu internen Schulungszwecken ein. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung zur Durchführung eigener entgeltlicher Schulungen ist ohne vorherige Zustimmung von arades in Textform nicht gestattet. Die Urheberrechte an den Unterlagen verbleiben bei arades.

§ 11 Besondere Bestimmungen für Microsoft-CSP-Leistungen (nur EU)

(1) CSP-Leistungen werden ausschließlich an Kunden mit Sitz in der Europäischen Union erbracht. Vertragsgegenstand ist die Vermittlung bzw. der Wiederverkauf von Microsoft-Subskriptionen und -Lizenzen im Rahmen des Microsoft Cloud Solution Provider Programms.

(2) Die Nutzung der Microsoft-Produkte richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen von Microsoft, insbesondere dem jeweils gültigen Microsoft Customer Agreement (MCA), den Produktbestimmungen und den Online Service Terms („Microsoft-Bedingungen"). Der Kunde ist verpflichtet, das Microsoft Customer Agreement zu akzeptieren, bevor Subskriptionen über arades bezogen werden können, und die Microsoft-Bedingungen während der gesamten Laufzeit einzuhalten.

(3) arades ist nicht Hersteller der Microsoft-Produkte und stellt deren Funktionalitäten nicht selbst bereit. Technische Bereitstellung, Betrieb, Verfügbarkeit und Service Level der Microsoft-Cloud-Dienste liegen ausschließlich in der Verantwortung von Microsoft.

(4) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste von arades und den vereinbarten Abrechnungszeiträumen. arades ist berechtigt, Preisanpassungen, die Microsoft gegenüber arades vornimmt, mit angemessener Vorlaufzeit weiterzugeben.

(5) Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und Stornierung richten sich nach den Microsoft-Programmbedingungen. Insbesondere ist bei Microsoft-NCE-Subskriptionen („New Commerce Experience") eine Stornierung oder Reduzierung nur innerhalb der von Microsoft vorgesehenen Stornierungsfrist (derzeit sieben Kalendertage nach Bestellung bzw. Verlängerung) möglich. Danach sind die Subskriptionen für die gewählte Laufzeit verbindlich.

(6) arades übernimmt für die Microsoft-Produkte keine über die Microsoft-Bedingungen hinausgehende Gewährleistung oder Haftung. Stellt Microsoft Subskriptionen, Funktionen oder Dienste ein, ändert oder ersetzt sie, ist arades hierfür nicht verantwortlich, wird den Kunden aber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren.

(7) Der Kunde stimmt zu, dass arades die für Bereitstellung und Abrechnung erforderlichen Daten an Microsoft übermittelt.

§ 12 Besondere Bestimmungen für Individualsoftware

(1) Individualsoftware kann als Dienstleistung auf Zeit- und Materialbasis (§ 8) oder als Werkleistung mit definiertem Erfolg (§ 9) erbracht werden. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Pflichtenheft, dem Statement of Work oder einer entsprechenden Leistungsbeschreibung.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt arades dem Kunden an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke ein. Eine Weitergabe an Dritte oder Unterlizenzierung bedarf der vorherigen Zustimmung von arades in Textform.

(3) An vorbestehenden Werken, Standardkomponenten, Bibliotheken, Frameworks, Tools und Know-how von arades („Hintergrundmaterial") erhält der Kunde lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Rahmen der Nutzung des Gesamtwerkes. Die Rechte am Hintergrundmaterial verbleiben bei arades.

(4) arades ist berechtigt, allgemein verwendbare Programmbestandteile (generische Module, Bibliotheken, Tools) auch für andere Kunden zu verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden offenbart werden.

(5) Werden Open-Source-Komponenten einbezogen, gelten zusätzlich deren Lizenzbedingungen; arades informiert den Kunden hierüber.

§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit ergibt sich aus dem Einzelvertrag oder den besonderen Bestimmungen dieser AGB. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für arades insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung mit Fristsetzung oder bei Insolvenz des Kunden vor.

(2) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 14 Höhere Gewalt

(1) arades haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, großflächige Ausfälle der öffentlichen Telekommunikations- oder Energieinfrastruktur sowie nicht zu vertretende Ausfälle von Cloud-Diensten Dritter). Dauert ein solches Ereignis länger als 60 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Einzelvertrag in Textform kündigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist Frankfurt am Main. arades ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Soweit die Parteien im Einzelfall ein Schiedsverfahren vereinbaren (siehe Anhang: Optionale Schiedsklausel), tritt diese Vereinbarung an die Stelle des vorstehenden Gerichtsstands.

(3) Erfüllungsort ist Offenbach am Main.

(4) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von arades in Textform.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der Einzelverträge bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

(6) arades kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs ist arades berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Anhang: Optionale Schiedsklausel (Baustein für internationale Großverträge)

Wann dieser Baustein eingesetzt wird. Dieser Baustein ist nicht Teil der Standard-AGB. Er wird nur dann in einen Einzelvertrag aufgenommen, wenn ein internationaler Großkunde auf Schiedsgerichtsbarkeit statt des staatlichen Gerichtsstands Frankfurt besteht. Wird er vereinbart, ersetzt er den Gerichtsstand nach § 15 Abs. 2. Vor Verwendung im Einzelfall anwaltlich prüfen lassen (Streitwertschwelle, Schiedsort, Sprache).

Formulierungsvorschlag:

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden. Der Schiedsort ist Frankfurt am Main. Die Zahl der Schiedsrichter beträgt [einer / drei]. Die Verfahrenssprache ist [Deutsch / Englisch]. Das in der Sache anwendbare Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Anbieterdaten

arades GmbH
Lilistraße 6
63067 Offenbach am Main
Deutschland

Telefon: +49 (0)69 401 507 260
E-Mail: website@arades.de
Web: https://arades.de

Geschäftsführer: Arash Baniahmad
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main
Handelsregister: HRB 48272
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 299249296

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