Rechtlicher Rahmen · Deutschland
Welche Begriffe die Diskussion bestimmen — und was sie nicht bedeuten.
Die folgenden Absätze benennen den Rahmen, in dem sich die technische Arbeit bewegt. Sie sind eine Einordnung für das Gespräch, keine rechtliche Bewertung Ihres Vorhabens.
Berufsgeheimnis (§ 203 StGB). § 203 des Strafgesetzbuchs stellt die Verletzung von Privatgeheimnissen unter Strafe und benennt die betroffenen Berufsgruppen — unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Psychotherapeuten. Die Vorschrift gilt für Deutschland. Sie ist keine europaweite Norm und gibt kein Produkt frei.
Sonstige mitwirkende Personen (§ 203 Abs. 3 StGB). Der Einsatz externer Dienstleister wird in § 203 Abs. 3 StGB ausdrücklich behandelt. Sinngemäß und nicht im Wortlaut: Berufsgeheimnisträger dürfen fremde Geheimnisse gegenüber sonstigen Personen offenbaren, die an ihrer Tätigkeit mitwirken, soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit dieser mitwirkenden Personen erforderlich ist. „Soweit“ ist eine Einschränkung der Reichweite, keine Bedingung: Die Vorschrift erlaubt keine pauschale Offenbarung, sondern genau so weit, wie es die Inanspruchnahme erfordert. Was im Einzelfall erforderlich ist, bewertet Ihre Rechtsberatung — wir machen technisch sichtbar, welche Daten ein Dienst tatsächlich sieht.
§ 43e BRAO. Für die Anwaltschaft regelt § 43e der Bundesrechtsanwaltsordnung besondere Vorgaben zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, zur Auswahl der Dienstleister und zu den vertraglichen Verpflichtungen. Diese Vorschrift gilt für die Anwaltschaft. Sie wird nicht ungeprüft auf Ärzte, andere Berufsgruppen oder andere Länder übertragen.
Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Die Auftragsverarbeitung ist ein datenschutzrechtliches Institut. Sie regelt das Verhältnis zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter und beantwortet die berufsrechtliche Frage nicht mit. Berufsgeheimnis und Datenschutz sind zwei Prüfungen nebeneinander, nicht eine.
Microsoft-Zusatzvereinbarungen. Microsoft stellt für bestimmte Regionen und Bezugswege Zusatzvereinbarungen bereit, die den Geheimnisschutz behandeln. Welche Fassung für Ihren Bezugsweg einschlägig ist, ob sie angenommen wurde und welchen Leistungsumfang sie abdeckt, prüfen wir am konkreten Vertrag. Eine Vereinbarung ersetzt weder eine passende Konfiguration noch die Prüfung weiterer Beteiligter.
Keine Rechtsberatung
arades erbringt technische und organisatorische Leistungen. Wir erteilen keinen Rechtsrat, geben keine berufsrechtliche Freigabe und bescheinigen Ihnen keine Rechtskonformität. Die rechtliche Bewertung erfolgt durch die dafür zuständigen Fachleute — wir liefern die technischen Angaben, auf die sich diese Bewertung stützen kann.