Rechtliches · Stand Mai 2026
der arades GmbH für die Bereitstellung eigener Software im Software-as-a-Service-Modell. Gilt ausschließlich für Geschäftskunden (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB).
Geltungsbereich dieser Bedingungen. Diese SaaS-Nutzungsbedingungen gelten für die Bereitstellung eigener Softwarelösungen von arades im SaaS-Modell gegenüber Unternehmern. Für Beratung, Implementierung, Support, Schulung, Microsoft-CSP-Vermittlung und Individualsoftware gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (B2B). Verbraucher nutzen unsere SaaS-Leistungen nach den SaaS-Nutzungsbedingungen (B2C).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der arades GmbH für die Bereitstellung eigener Software im SaaS-Modell gegenüber Unternehmern. Gilt ausschließlich für Geschäftskunden (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB) · Stand Mai 2026.
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Bereitstellung der eigenen Softwarelösungen der arades GmbH, Lilistraße 6, 63067 Offenbach am Main (nachfolgend „arades"), im Software-as-a-Service-Modell (nachfolgend „SaaS-Leistung" oder „Software") gegenüber Unternehmern.
(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Diese Bedingungen gelten nicht für Verbraucher; für diese gelten gesonderte SaaS-Nutzungsbedingungen (B2C).
(3) Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, arades stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn arades in Kenntnis abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag (Auftragsbestätigung, Bestellung, Leistungsschein) gehen diesen Bedingungen vor.
(1) Die Darstellung der SaaS-Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
(2) Mit Absenden der Bestellung über den entsprechend gekennzeichneten Bestell-Button gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. arades bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich in Textform; diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald arades die Annahme in Textform erklärt oder die SaaS-Leistung bereitstellt.
(3) Der Kunde sichert zu, als Unternehmer zu handeln, und stellt auf Anforderung Firmenname und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bereit. arades ist berechtigt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu überprüfen.
(1) arades stellt dem Kunden die im Einzelvertrag bezeichnete Software in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über eine Datenfernverbindung (Internet) bereit. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung.
(2) Übergabepunkt für die Leistung ist der Routerausgang des von arades genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Verbindung zwischen diesem Übergabepunkt und den Systemen des Kunden, insbesondere die Internetanbindung des Kunden, ist arades nicht verantwortlich.
(3) arades ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und an den Stand der Technik anzupassen, sofern die wesentlichen Leistungsmerkmale dadurch nicht eingeschränkt werden. arades wird wesentliche Änderungen mit angemessener Vorlaufzeit ankündigen.
(1) arades räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang und durch die vereinbarte Anzahl benannter Nutzer bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung, insbesondere durch zusätzliche Nutzer, ist gesondert zu vergüten. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er informiert arades unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen.
(1) arades schuldet eine Verfügbarkeit der SaaS-Leistung von 99,5 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt gemäß § 3 Absatz 2.
(2) Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind:
(3) Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb üblicher Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr MEZ/MESZ) durchgeführt und mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt. Dringende Sicherheitsupdates kann arades auch ohne Vorankündigung einspielen.
(4) Service Level, die über die vorstehende Verfügbarkeit hinausgehen (z. B. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten im Support), gelten nur, soweit sie in einem gesonderten Service Level Agreement ausdrücklich vereinbart sind.
(1) Der Kunde nutzt die Software ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser Bedingungen. Er ist für die von ihm eingestellten Inhalte und verarbeiteten Daten selbst verantwortlich.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm genutzten Endgeräte, Browser und Internetverbindungen den von arades bekannt gegebenen technischen Anforderungen entsprechen.
(3) Soweit die Software dem Export oder der Sicherung von Daten dient, bleibt der Kunde für die Erstellung eigener Sicherungskopien seiner Daten in angemessenen Abständen verantwortlich, soweit dies nach der Art der Leistung zumutbar und möglich ist.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste bzw. dem Einzelvertrag. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Kunden mit Sitz im EU-Ausland, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, erfolgt die Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren; die Steuerschuld geht auf den Kunden über.
(3) Die Vergütung ist im Voraus für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist arades berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Bei erheblichem Zahlungsverzug ist arades nach vorheriger Ankündigung berechtigt, den Zugang zur SaaS-Leistung vorübergehend zu sperren. Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt.
(6) arades ist berechtigt, die Vergütung für Dauerschuldverhältnisse einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten in Textform anzupassen. Übersteigt eine Erhöhung fünf Prozent jährlich, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung zu.
(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) arades gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht. Eine Beschaffenheit der Software gilt nur dann als vereinbart, wenn sie in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannt ist.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form (mit Angabe der Symptome und, soweit möglich, der Schritte zur Reproduktion) in Textform an.
(3) arades beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit gilt nicht als Mangel. Schlägt die Mängelbeseitigung trotz angemessener Nachfrist endgültig fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
(1) arades haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von arades, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegenen Mängeln und im Fall der Übernahme einer Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist je Schadensfall auf die im Jahr vor dem Schadenseintritt für die betroffene SaaS-Leistung gezahlte Vergütung, pro Kalenderjahr insgesamt auf den doppelten Betrag dieser Jahresvergütung begrenzt.
(5) Für den Verlust von Daten haftet arades nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von arades.
(1) Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich, verwenden sie nur für Zwecke der Vertragsdurchführung und geben sie nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht besteht für fünf Jahre nach Vertragsende fort.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die der empfangenden Partei vorher bekannt waren, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass sie dies zu vertreten hat, die ihr rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht zugänglich gemacht wurden, oder die aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
(3) arades ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenzkunden zu nennen.
(1) Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten des Kunden durch arades ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von arades.
(2) Soweit arades im Rahmen der SaaS-Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO; dieser ist Bestandteil des Vertrages. Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Kunde.
(1) Soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für arades insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist und trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht zahlt, oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bzw. dessen Ablehnung mangels Masse.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(1) Mit Beendigung des Vertrages endet das Nutzungsrecht. arades hält die Daten des Kunden für 30 Tage nach Vertragsende in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zum Export bereit.
(2) Nach Ablauf dieser Frist ist arades berechtigt und auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Daten des Kunden zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(1) arades haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, großflächige Ausfälle der öffentlichen Telekommunikations- oder Energieinfrastruktur sowie nicht von arades zu vertretende Ausfälle von Cloud-Diensten Dritter.
(2) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag in Textform zu kündigen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. arades ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort ist Offenbach am Main.
(4) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von arades in Textform.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
(6) arades kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs ist arades berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
arades GmbH
Lilistraße 6
63067 Offenbach am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)69 401 507 260
E-Mail: website@arades.de
Web: https://arades.de
Geschäftsführer: Arash Baniahmad
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main
Handelsregister: HRB 48272
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 299249296
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